Spendenquittungen / Beitragsbescheinigungen:
Für die Vorlage beim Finanzamt wird eine Spendenbescheinigung benötigt. Bei Spenden bis 300,-€ ist der nachfolgende Nachweis als Beleg ausreichend. Bitte öffnen Sie dafür das entsprechende Pdf-Dokument auf der rechten Seite und drucken dieses aus. Zusammen mit Ihrem Kontoauszug ist der Spendennachweis erbracht. Bei höheren Spenden fordern Sie bitte unsere Spendenbestätigung an.
Ebenso ist das vereinfachte Vorgehen zur Zahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages bis 300,-€ / Jahr möglich (Pdf öffnen, ausdrucken, als Beleg zur Steuererklärung hinzufügen)
Hinweis zu Buchungstexten hinsichtlich Spendenbescheinigung
Verwendungszweck: Spende für:
1.)
einen Zweck, der dem Vereinszweck dient, also der FÖRDERUNG DER BILDUNG UND ERZIEHUNG, z.B.: Klassenfahrten, Ensembletätigkeit, Ausbau der Pavillons usw.
AUSSTELLUNG EINER SPENDENBESCHEINIGUNG MÖGLICH
2.)
Zur Förderung der Bildung und Erziehung
AUSSTELLUNG EINER SPENDENBESCHEINIGUNG MÖGLICH
Wenn die Spende nicht explizit zur Förderung der Bildung und Erziehung, sondern z.B. für Feste, Feiern, Bälle u.a., getätigt wird, ist sie selbstverständlich gern gesehen, es kann jedoch dafür keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Mitgliederbetreuung
- Beitrittsformular als Fördermitglied
- Vereinfachte Spendenquittung
- Vereinfachte Bescheinigung Mitgliedsbeitrag
- Satzung
Schließfächer und Chorkleidung
Ensembleleitende